OLG Köln - Beschluß vom 17.07.1997
16 Wx 127/97
Normen:
FGG § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 359
FamRZ 1998, 307
FuR 1998, 28
Rpfleger 1998, 21

Einsichtsrecht der leiblichen Eltern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde, in die vormundschaftlichen Akten des Kindes

OLG Köln, Beschluß vom 17.07.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 127/97

DRsp Nr. 1997/9536

Einsichtsrecht der leiblichen Eltern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde, in die vormundschaftlichen Akten des Kindes

»Auch nach Entziehung der elterlichen Sorge verbleibt den leiblichen Eltern des Kindes regelmäßig ein Recht auf Information über die Lebensumstände des Kindes. Dieses Recht genügt als rechtliches Interesse i.S.d. § 34 Abs. 1 FGG, um Einsicht in die vormundschaftsgerichtlichen Akten über das Kind nehem zu dürfen. Das Akteneinsichtsrecht kann ausnahmsweise beschränkt werden, wenn höherrangige Rechte des Kindes (- etwa dessen Recht auf Leben und Gesundheit -) oder Dritter (- etwa der Pflegeeltern -) auf dem Spiel stehen.«

Normenkette:

FGG § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1997, 359
FamRZ 1998, 307
FuR 1998, 28
Rpfleger 1998, 21