Schutzanordnungen: eA-Antrag mit Zwangsmittelandrohung

 

 

Amtsgericht...

- Familiengericht -

...

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Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §  214 FamFG, §  1 GewSchG

 

der ...

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen

den Ehemann ...

- Antragsgegner -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

Vorläufiger Geschäftswert: ... Euro

Namens der von mir vertretenen Antragstellerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung -

beantragt,

1. dem Antragsgegner gem. §  1 Abs.  1 GewSchG zu verbieten,

-   die Antragstellerin tätlich anzugreifen, zu misshandeln, zu beleidigen, zu bedrohen, ... oder sonst wie zu belästigen,

-   die Wohnung der Antragstellerin in ... zu betreten,

-   sich im nachfolgenden Umkreis von ... m zu der Wohnung der Antragstellerin aufzuhalten: ...,

-   nachfolgende Orte, an denen sich die Antragstellerin regelmäßig aufhält, aufzusuchen: ...,

-   mit der Antragstellerin in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Im Einzelnen wird dem Antragsgegner untersagt:

-   die Antragstellerin anzurufen,

-   die Antragstellerin anzusprechen,

-   der Antragstellerin SMS zu senden,

-   der Antragstellerin E-Mails zu senden,

-   der Antragstellerin Faxe zu übermitteln,