1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 22.11.2022 -
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen hat die Antragsgegnerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdegegenstands wird jeweils auf 4.794,65 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Abänderung einer im Wege der einstweiligen Anordnung ergangenen Unterhaltsentscheidung.
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