1. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 18. Juli 2024 - Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Mutter zu tragen.
3. Der Beschwerdewert beträgt 2.000 EUR.
4. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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