Die Klägerin/Berufungsbeklagte begehrt Notunterhalt.
Die Parteien sind seit ca. 33 Jahren verheiratet und trennten sich im Oktober 1996.
Die 54 Jahre alte Klägerin ist erwerbsunfähig und unstreitig unterhaltsberechtigt. Sie bewohnt ein in ihrem Alleineigentum stehendes Hausanwesen, das zu ehegemeinsamer Zeit als Familienheim diente. Die hohen Belastungen des Hausanwesens (Darlehensstand über ca. 200.000,00 DM) und Nebenkosten trug bis zur Trennung der Eheleute der beklagte Ehemann. Seither erfolgen keinerlei Zahlungen mehr. Beide Parteien beabsichtigen einen Verkauf des Anwesens.
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