Die Beschwerde des Beteiligten zu 5) vom 22. April 2014 gegen den am 15. Februar 2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14.02.2014,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 5) zu tragen.
I.
Der am xx.06.2013 in Erftstadt geborene Beteiligte zu 1) ist am xx.06.2013 als Findelkind in der Stadt S in den Niederlanden aufgefunden worden. Er ist dort von seiner Mutter, der Beteiligten zu 4), ausgesetzt worden. Die Geburt des Beteiligten zu 1) ist vom Bürgermeister der Stadt S beim dortigen Standesamt unter dem Namen "N" eingetragen worden, weil die Eltern des Beteiligten zu 1) nicht bekannt waren. Zum Vormund ist zunächst das Stichting C K M bestellt worden.
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