Die Parteien, von denen der Ehemann (Antragsteller) Deutscher und die Ehefrau (Antragsgegnerin) Schweizerin ist, haben im Jahre 1965 in der Schweiz geheiratet und anschließend dort gelebt. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Im Jahre 1983 ist der Ehemann aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Inzwischen lebt er in der Bundesrepublik Deutschland.
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