I.
Der Antragsteller, ein durch Einbürgerung im Jahr 1992 deutscher Staatsangehöriger, hat mit der Antragsgegnerin, einer jordanischen Staatsangehörigen, am 9.8.1993 vor einem Gericht in Irbid/Nord, Jordanien, die Ehe geschlossen. In der jordanischen Heiratsurkunde ist für den Antragsteller die jordanische Staatsangehörigkeit vermerkt. Aus der Ehe sind zwei minderjährige Kinder hervorgegangen. Die Parteien, die ihren gemeinsamen ehelichen Wohnsitz in München hatten, leben nach den Angaben des Antragstellers seit Anfang Januar 2000 getrennt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Antragsgegnerin nach Jordanien ausgereist.
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