1. Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiberg vom 30. April 2020 abgeändert:
Das am xx.xx.2018 geborene Kind H...... K...... (Geburtsregister Nr. G xxx/2018 des Standesamtes F......) wird von den in der Adoptionsbewerberliste des Jugendamtes beim Landratsamt ...... unter Nr. xx/2017 geführten Eheleuten S...... R......, geb. am xx.xx.1975 (Geburtsregister Nr. xxx/1975 des Standesamtes L......), und R...... R......, geb. am xx.xx.1971 (Geburtsregister Nr. xxx/1971 des Standesamtes F......), als Kind angenommen.
Die Angenommene erhält als Geburtsnamen den Namen R...... sowie den Vornamen L...... H......
2. Das Verfahren erster Instanz und das Beschwerdeverfahren sind gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden in beiden Instanzen nicht erstattet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|