OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.02.2008
9 WF 7/08
Normen:
BGB § 1666 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1557
OLGReport-Brandenburg 2008, 796
Vorinstanzen:
AG Bad Liebenwerda, vom 26.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 334/07

Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungrechts

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Aktenzeichen 9 WF 7/08

DRsp Nr. 2008/5399

Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungrechts

Um einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen muss die eigentliche Schädigung des Kindesinteresses künftig drohen, schon eingetretene Schäden sind weder erforderlich noch ausreichend.

Normenkette:

BGB § 1666 ;

Entscheidungsgründe:

Die gemäß § 620 c ZPO statthafte und in zulässigerweise eingelegte sofortige Beschwerde hat Erfolg.

Das Amtsgericht hat unzutreffend das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teilbereich der elterlichen Sorge für das betroffene Kind R... Z... auf das Jugendamt des Landkreises E... übertragen. Soweit das Amtsgericht seine Entscheidung dabei wohl auf die Voraussetzungen des § 1666 BGB stützen will, ist dies anlässlich der dargestellten Gründe in keiner Weise nachvollziehbar.

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