I.
Die Parteien, die seit 14.12.1990 miteinander verheiratet sind, hatten die eheliche Wohnung in N. Am 24.10.1996 trennte sich die Antragstellerin vom Antragsgegner. Zusammen mit der gemeinsamen Tochter ..., geb. 14.10.1994, zog sie nach R, wo sie im Frauenhaus Aufnahme fand.
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