Auf die Beschwerden des Jugendamts der Stadt ... und des Jugendamts des Landratsamts ... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 20.12.2018 aufgehoben.
2.Den Eltern wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Recht zur Antragstellung nach dem SGB VIII für das Kind ..., geboren am ..., vorläufig entzogen.
3.Im Umfang der entzogenen Rechte wird Ergänzungspflegschaft angeordnet. Zum Ergänzungspfleger wird das Jugendamt des Landratsamts ... bestellt.
4. 5.
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