I. Die Parteien streiten um den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich.
Sie haben am 12. Juni 1968 die Ehe geschlossen. Ein Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden Ehefrau) vom 21. Juni 1979 wurde dem Antragsgegner (im Folgenden Ehemann) vom Amtsgericht L. am 4. August 1979 zugestellt. Später wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet; der Scheidungsantrag wurde nie zurückgenommen. Am 28. Juli 1997 reichte die Antragstellerin einen weiteren Scheidungsantrag beim Amtsgericht S. ein, der dem Antragsgegner am 12. August 1997 zugestellt wurde.
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