I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ihre Entlassung als Betreuerin ihres schwer behinderten Sohns.
Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines volljährigen Sohns, der aufgrund eines schweren Down-Syndroms körperlich und geistig in einem Maße behindert ist, dass er einer Betreuung bedarf. Die Beschwerdeführerin wurde im Jahr 1995 zur Betreuerin mit dem Aufgabenkreis "Alle Angelegenheiten" bestellt. Nach einem Umzug des Betroffenen in eine von der Beschwerdeführerin geführte Einrichtung wurde die Betreuung zunächst bis zum 1. Mai 2005 verlängert.
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