Auf die Beschwerde des Jugendamts und die Anschlussbeschwerde des Verfahrensbeistands wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 26.06.2014 abgeändert.
2.Herr B. sowie Frau ... und Frau ... als Mitarbeiter der C. Jugendfürsorge e.V. werden als Pfleger bzw. Ersatz-Pfleger entlassen.
3.Zum Pfleger wird bestimmt:
Frau F., ...
4.Die Beschwerde der Pflegemutter F. wird verworfen.
5.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
6.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
7.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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