Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 03.08.2022 wird zurückgewiesen.
I.
Im vorliegenden Scheidungsverfahren begehrt die Antragstellerin die Scheidung der am 12.07.2002 mit dem Antragsgegner geschlossenen Ehe. Auf ihren Antrag wurde ihr mit Beschluss vom 01.03.2022 Rechtsanwältin A als Verfahrensbevollmächtigte bei zugleich erfolgter Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beigeordnet.
Mit Schreiben vom 18.05.2022 teilte die Antragstellerin dem Amtsgericht mit, sie habe das Vertrauen zu ihrer Anwältin verloren und bat um direkte Zusendung gerichtlicher Schreiben an sie selbst.
Mit weiterem Schreiben vom 19.05.2022 teilte sie mit, Rechtsanwältin A habe "hinter ihrem Rücken" Vereinbarungen mit der Gegenseite getroffen und bat um Beiordnung der Rechtsanwaltskanzlei B, C und Kollegen.
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