OLG Celle - Beschluss vom 06.11.2002
17 AR 25/02
Normen:
BGB § 1626 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1657

Entscheidung der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über den Wohnsitz des Kindes

OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2002 - Aktenzeichen 17 AR 25/02

DRsp Nr. 2005/14335

Entscheidung der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über den Wohnsitz des Kindes

»1. Siedelt bei gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht der Eltern das Kind einvernehmlich in den Haushalt eines Elternteils über, so liegt hierin eine - zumindest stillschweigende - Regelung bezüglich des Wohnsitzes des Kindes. 2. Eine Änderung dieses "Alleinwohnsitzes" des Kindes ist nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern möglich.«

Normenkette:

BGB § 1626 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 1657