Die Beschwerde des Antragsgegners vom 21. November 2011 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 14. Oktober 2011 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf die Gebührenstufe bis 900 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die miteinander verheirateten Eltern der minderjährigen Kinder Y., E. und E.. Sie leben bereits seit mehr als vier Jahren getrennt; inzwischen ist die Kindesmutter aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und bewohnt mit den Kindern eine eigene Wohnung.
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