Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 8. Juli 2016 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Meldorf vom 10. Mai 2016 hinsichtlich des Ausspruchs zum Versorgungsausgleich (Ziffer II. des Tenors) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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