Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 14.06.2018 wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 14.06.2018 abgeändert.
Der Mutter wird die Befugnis allein übertragen, über die Grundschule zu entscheiden, in welcher die Kinder M... und Mo... S... eingeschult werden sollen.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den Eltern je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|