AG Saarbrücken, vom 30.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 128 F 38/15
Entscheidung des Gerichts im Sorgerechtsverfahren bei Unterbringung des Kindes in einer PflegefamilieAnforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung hinsichtlich eines Sachverständigengutachtens
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.02.2016 - Aktenzeichen 6 UF 8/16
DRsp Nr. 2016/5251
Entscheidung des Gerichts im Sorgerechtsverfahren bei Unterbringung des Kindes in einer PflegefamilieAnforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung hinsichtlich eines Sachverständigengutachtens
Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4BGB als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug milderes Mittel erwogen werden.Dem durch eine Rückführung des in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebrachten Kindes zu seinen Eltern zu gewärtigenden Bindungsabbruch zu den Pflegeeltern kommt grundsätzlich geringere Bedeutung zu, wenn das Kind ansonsten demnächst ohnehin in eine Dauerpflegefamilie überwechseln soll.
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