Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Schwalbach vom 20.4.2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kindesvater in Ergänzung des Beschlusses berechtigt und verpflichtet ist, in den Wochen, in denen am Wochenende kein Umgang zwischen ihm und den Kindern stattfindet, in der Zeit von dienstags nach Schulschluss bis mittwochs zum Schulbeginn mit den Kindern Umgang zu haben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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