I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 08.01.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Salzungen vom 02.12.2014 in Absatz 1 aufgehoben.
Im Übrigen verbleibt es bei dem Beschluss vom 07.05.2014.
II. Die Beschlüsse vom 02.12.2014 und 07.05.2014 werden wie folgt gefasst:
Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt.
Zur Wahrnehmung der Rechte in diesem Rechtszug wird Rechtsanwalt Kirchner beigeordnet.
Es wird angeordnet, dass die Antragstellerin eine Einmalzahlung in Höhe von 838 € zahlt.
III. Eine Kostenentscheidung sowie die Festsetzung des Verfahrenswertes sind im Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe nicht veranlasst.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|