Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 9. Dezember 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 gegen die Ablehnung der Bestellung eines Kontrollbetreuers zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird das Verfahren zur weiteren Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Eine Wertfestsetzung (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|