1. Es wird festgestellt, dass eine Regelung des Versorgungsausgleichs durch einen familiengerichtlichen Beschluss vom 19. Juli 2017 nicht vorliegt; die den Beteiligten zugegangene Entscheidung wird aufgehoben, die Sache wird an das Familiengericht Hamburg-Barmbek zurückverwiesen.
2. Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
Die von der Antragsgegnerin eingelegte Beschwerde ist zulässig.
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