I. Die Beteiligte ist die Großmutter des 1989 geborenen Kindes. Da ihre Tochter, die Mutter des Kindes, psychisch erkrankt und deren Ehemann, der Vater des Kindes, in Strafhaft war, nahm sie das Kind am 20.1.1990 zu sich in ihre damalige Wohnung im Amtsgerichtsbezirk Viechtach. Seitdem lebt das Kind bei ihr. Im März 1990 ist sie mit dem Kind in den Amtsgerichtsbezirk Freyung umgezogen.
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