1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bruchsal vom 10.05.2024, Az.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Beschwerdeverfahrenswert wird festgesetzt auf 4.000.- Euro.
I.
Der Antragsgegner und Vater wendet sich mit seiner Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Entscheidung nach §
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