Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 27.3.2013 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,-- € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die - noch verheirateten - Eltern der Kinder A., geboren am ...2007, sowie B. und C., beide geboren am ...2010.
I. II. 1. 2. 3. 4.
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