Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 15.03.2022 und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin vom 04.05.2022 hin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neustadt a. d. Saale vom 21.02.2022 in Tenor Ziffer 2 Absatz 2 und 3 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (Vers. Nr. ...) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 9,1619 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 30.04.2019, übertragen.
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