1. Auf die Berufung des Antragsgegners vom 08.01.2008 und der Antragstellerin vom 21.01.2008 wird Ziffer 3 des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Gotha vom 18.12.2007 (AZ. 19 F 254/04), der Antragstellerin und dem Antragsgegner zugestellt am 20.12.2007, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Durchführung der Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Gotha zurückverwiesen.
2. Das Amtsgericht hat auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 72874,69 € (Berufung der Antragstellerin: 17439,87 €; Berufung des Antragsgegners 55434,82 €).
4. Dem Antragsgegner wird für die Berufungsinstanz ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... bewilligt.
I.
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