Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Gardelegen vom 05.01.2009 abgeändert und der Antragstellerin für den Auskunftsantrag (Ziffer 1 der Antragsschrift) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. aus O. bewilligt.
Im Übrigen wird der vorbezeichnete Beschluss, soweit der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Leistungsstufe (Ziffer 2 der Antragsschrift) zurückgewiesen worden ist, aufgehoben.
Die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen.
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