Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird Ziffer 1 und Ziffer 2 des Beschlusses des Amtsgerichts-Familiengericht-Bruchsal vom 04.02.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 15.01.2021 wird aufgehoben.
Von vorläufigen Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung wird abgesehen.
2.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 2.000,00 festgesetzt.
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