Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hersbruck - Abteilung für Familiensachen - vom 26.8.2016 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2000.- € festgesetzt.
I. Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Die Antragstellerin ist in Vollzeit berufstätig, der Antragsgegner ist Rentner. Gemeinsame Kinder sind nicht vorhanden.
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