Der Nichtigkeitsantrag der beteiligten Kindesmutter gegen den am 22.8.2018 erlassenen Senatsbeschluss wird auf ihre Kosten nach einem Gegenstandswert von 3.000,- € zurückgewiesen.
I.
Durch am 22.8.2018 erlassenen Senatsbeschluss sind den Kindeseltern folgende Teilbereiche der elterlichen Sorge für das beteiligte Kind U, geb. ##.07.2004, entzogen worden: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Recht der Gesundheitsfürsorge, Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten und Recht zur Beantragung von Hilfen nach dem
Eine durch Schreiben vom 05.09.2018 erhobene Gehörsrüge der Kindesmutter hat der Senat durch am 27.09.2018 erlassenen Beschluss als unzulässig verworfen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|