1. Die Beschwerde der Pflegemutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf - Familiengericht - vom 03.04.2018, Az. 415b
2. Von einer Erhebung der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin begehrt im Beschwerdeverfahren den Erlass einer Verbleibensanordnung.
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