Die Eheleute O sind seit dem Jahre 1975 rechtskräftig geschieden. Die elterliche Gewalt über ihre sieben ehelichen Kinder wurde durch Gerichtsbeschluß vom 5. Februar 1976 dem in Lingen (Ems) wohnenden Vater übertragen. Die Kinder k, E und J wohnen beim Vater; P, K und H sind bei Pflegeeltern, R ist in einem Evangelischen Stift untergebracht.
Durch Beschluß vom 3. Oktober 1977 wies das Amtsgericht - Familiengericht - Lingen (Ems) die Anträge der Mutter auf Übertragung des Personensorgerechts für die Kinder P, K und H auf sie zurück; die Beschwerde der Mutter wurde durch Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. April 1978 zurückgewiesen.
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