1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Pirmasens vom 11. Juni 2024 wird zurückgewiesen.
2. Die Kindesmutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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