OLG Koblenz - Beschluss vom 26.05.2003
13 WF 272/03
Normen:
ZPO § 613 ; BRAGO § 31 § 128 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 130

Entstehen der Beweisgebühr in Ehesachen

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.05.2003 - Aktenzeichen 13 WF 272/03

DRsp Nr. 2004/19809

Entstehen der Beweisgebühr in Ehesachen

In Ehesachen entsteht eine Beweisgebühr im Hinblick auf die Anhörung der Parteien gem. § 613 ZPO, wenn diese Anordnung durch das Gericht nicht nur angeordnet war, sondern die Ehegatten auch geladen worden sind.

Normenkette:

ZPO § 613 ; BRAGO § 31 § 128 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 130