OLG Koblenz, Beschluss vom 26.05.2003 - Aktenzeichen 13 WF 272/03
DRsp Nr. 2004/19809
Entstehen der Beweisgebühr in Ehesachen
In Ehesachen entsteht eine Beweisgebühr im Hinblick auf die Anhörung der Parteien gem. § 613ZPO, wenn diese Anordnung durch das Gericht nicht nur angeordnet war, sondern die Ehegatten auch geladen worden sind.