1. Der Wert des am 16.05.2014 geschlossenen Vergleichs wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
2. Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiberg vom 30.12.2014 - 2 F 203/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiberg vom 07.07.2014 - 2 F 203/14 - in der Fassung des Beschlusses vom 27.11.2014 unter Absatz 1 des Tenors dahingehend abgeändert, dass die an den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 819,20 € festgesetzt wird.
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