Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 18. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 3. November 2015 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 3.876 €
I.
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 3. November 2003 wurde der Kindesmutter die Personensorge für die 1994 und 1995 geborenen betroffenen Kinder entzogen und auf die Großmutter mütterlicherseits als Pflegerin übertragen. Die förmliche Verpflichtung der Pflegerin (Beteiligte zu 1) erfolgte dagegen erst am 23. Februar 2011.
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