BGH - Urteil vom 14.09.2018
V ZR 138/17
Normen:
WEG § 14 Nr. 1-2; WEG § 18 Abs. 1 S. 1; WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 19 Abs. 2; BGB § 749 Abs. 1; BGB § 1365 Abs. 1;
Fundstellen:
DNotZ 2019, 176
MDR 2018, 1431
MietRB 2018, 365
NJW-RR 2019, 7
NZM 2018, 1024
ZMR 2019, 51
Vorinstanzen:
AG Leipzig, vom 29.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 150 C 10138/15
LG Dresden, vom 26.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 562/16

Entziehen des Wohnungseigentums in Bruchteilseigentum bei Verwirklichung eines Entziehungstatbestands nur durch einen der Miteigentümer; Berechtigung des nicht störenden Miteigentümers zur Abwendung der Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags durch Erwerb des Miteigentumsanteils

BGH, Urteil vom 14.09.2018 - Aktenzeichen V ZR 138/17

DRsp Nr. 2018/15564

Entziehen des Wohnungseigentums in Bruchteilseigentum bei Verwirklichung eines Entziehungstatbestands nur durch einen der Miteigentümer; Berechtigung des nicht störenden Miteigentümers zur Abwendung der Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags durch Erwerb des Miteigentumsanteils

a) Wohnungseigentum in Bruchteilseigentum kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht.b) Der nicht störende Miteigentümer ist aber entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags dadurch abzuwenden, dass er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers selbst erwirbt, den störenden Miteigentümer dauerhaft und einschränkungslos aus der Wohnanlage entfernt und dass er der Wohnungseigentümergemeinschaft alle Kosten ersetzt, die dieser durch die Führung des Entziehungsrechtsstreits und die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens zur Durchsetzung des Entziehungsanspruchs entstanden sind.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 26. April 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage gegen die Beklagte zu 2 abgewiesen worden ist.