Die Beschwerden der Kindesmutter und des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nettetal vom 27.10.2014 in der Form des Beschlusses vom 28.11.2014 werden zurückgewiesen.
II.Für das Beschwerdeverfahren werden gerichtliche Kosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegner sind die Eltern des am 02.08.2004 geborenen A... und des am 18.09.2006 geborenen B.... Sie leben seit Mitte 2014 getrennt, die 38 Jahre alte Mutter bewohnt weiterhin die ehemalige Ehewohnung, der 48 Jahre alte Vater wohnte zunächst in einem Campingwagen und lebt nunmehr bei seiner ersten Ehefrau mit den Kindern aus erster Ehe.
B... befindet sich derzeit in einer Pflegefamilie und A... in einer Kinderwohngruppe.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|