AG Lübben, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 30 F 45/05
Entziehung der elterlichen Sorge wegen fehlender Mitwirkung bei der Schulausbildung der Kinder
OLG Brandenburg, vom 14.07.2005 - Aktenzeichen 9 UF 68/05
DRsp Nr. 2007/5539
Entziehung der elterlichen Sorge wegen fehlender Mitwirkung bei der Schulausbildung der Kinder
1. Wirken die Eltern nicht bei der Anmeldung ihrer Kinder und deren Teilnahme an der allgemeinen Schulausbildung mit, so ist zumindest ein teilweiser Entzug des Sorgerechts gerechtfertigt. Dies gilt auch für die Glaubensgemeinschaft der 7. Tagadventisten.2. Die Entziehung der elterlichen Sorge ist aufzuheben, wenn die Kinder an einer allgemein bildenden Schule angemeldet sind.