BayObLG - Beschluß vom 11.11.1998
1Z BR 153/98
Normen:
BGB § 1666 ; FGG § 25, § 50a;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 318
Vorinstanzen:
LG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 429/98
AG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen X 25/98

Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

BayObLG, Beschluß vom 11.11.1998 - Aktenzeichen 1Z BR 153/98

DRsp Nr. 1999/738

Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

»1. Zur Frage der Anhörung des sorgeberechtigten Elternteils durch das Beschwerdegericht (beauftragter Richter) im vorläufigen Verfahren zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.2. Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch vorläufige Anordnung, wenn sich die Mutter in einem seelischen Ausnahmezustand befindet und gedroht hat, das Kind beim nächsten Selbstmordversuch "mitzunehmen".«

Normenkette:

BGB § 1666 ; FGG § 25, § 50a;

Gründe:

I. Die inzwischen 50 Jahre alte Beteiligte zu 1, eine Ärztin, ist die Mutter des 1988 geborenen Kindes. Der Vater des Kindes ist seit mehreren Jahren verstorben. Das Kind wuchs bei der allein sorgeberechtigten Mutter auf.