OLG Brandenburg - Beschluss vom 31.03.2010
13 UF 41/09
Normen:
BGB § 1666 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 02.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 102/07

Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei fehlender Kooperation der Eltern hinsichtlich der Erziehung des Kindes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2010 - Aktenzeichen 13 UF 41/09

DRsp Nr. 2010/9323

Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei fehlender Kooperation der Eltern hinsichtlich der Erziehung des Kindes

Sind die Kindeseltern nicht in der Lage, sich zum Wohle des Kindes über Fragen dessen Erziehung, insbesondere dem Aufenthalt, zu einigen, so ist nicht etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem von ihnen allein zu übertragen. Dem Wohle des Kindes entspricht es vielmehr, den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht vollständig zu entziehen und auf das Jugendamt zu übertragen.

Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 2. Juni 2009 - 20 F 102/07 - unter teilweiser Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wie folgt abgeändert:

Den Kindeseltern wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das minderjährige Kind D... F..., geboren am .... April 2002, entzogen.

Insoweit wird das Jugendamt ... zum Pfleger bestimmt.

Im Übrigen verbleibt es bei der elterlichen Sorge der Kindeseltern für ihr gemeinsames Kind D....

Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.

Normenkette:

BGB § 1666 Abs. 1;

Gründe:

I. Die Parteien sind die Eltern des am .... April 2002 geborenen Kindes D.... Sie streiten seit ihrer im Juli 2007 erfolgten Trennung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr gemeinsames Kind.