I. Das 1996 geborene Kind ist die Tochter der Beteiligten zu 1 und 2. Die 1976 geborene Mutter ist tschechische Staatsangehörige und gehört der Volksgruppe der Roma an. Sie lebt mit dem Vater, einem 1955 geborenen deutschen Staatsangehörigen, zusammen, der die Vaterschaft anerkannt hat. Er ist anderweit verheiratet und hat vier minderjährige Kinder, die bei der getrennt lebenden Ehefrau leben und gegen ihn einen Unterhaltsanspruch von monatlich DM 849,-- haben.
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