BayObLG - Beschluß vom 26.02.1998
1Z BR 198/97
Normen:
BGB § 1666 § 1711 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1998 Nr. 15
BayObLGZ 1998, 52
FGPrax 1998, 106
FamRZ 1998, 1044
Vorinstanzen:
LG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 2237/97
AG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen VIII 11985/95

Entziehung des Personensorgerechts für ein Kleinkind

BayObLG, Beschluß vom 26.02.1998 - Aktenzeichen 1Z BR 198/97

DRsp Nr. 1998/6693

Entziehung des Personensorgerechts für ein Kleinkind

»Die Entziehung des Personensorgerechts für ein Kleinkind kann nicht allein darauf gestützt werden, daß die Mutter beeinflußt durch eine neurotische Fehlhaltung dem Vater den Umgang mit dem Kind verwehrt, wenn sie im übrigen das Kind ordnungsgemäß betreut.«

Normenkette:

BGB § 1666 § 1711 ;

Gründe:

I. Die nicht verheirateten Eltern des 1994 geborenen Kindes wohnten zunächst zusammen. Ein Jahr nach der Geburt des Kindes zog der Vater (Beteiligter zu 2) wegen Differenzen mit der Mutter des Kindes aus der gemeinsamen Wohnung aus. Seit 1.9.1995 gestattete die Mutter (Beteiligte zu 1) dem Vater den Umgang mit der Tochter nicht mehr, weil das Kind nach Umgangskontakten mit dem Vater Verhaltensauffälligkeiten zeige.