Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 28. Januar 2016 aufgehoben.
Die Gerichtskosten für die Verfahren erster und zweiter Instanz werden den Eltern je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft gerichtliche Maßnahmen im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung.
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