Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oranienburg vom 11.10.2018 (Az.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben;
eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge.
Die Beteiligte zu 1. ist die Mutter des am ...2015 (nichtehelich) geborenen Kindes Z.... Die elterliche Sorge steht ihr allein zu. Der Kindesvater ist Herr X..., der derzeit eine Haftstrafe im offenen Vollzug verbüßt. Die Kindeseltern trennten sich bereits während der Schwangerschaft. Die Mutter hatte sich Herrn Y... zugewandt. Nach der Entbindung besuchte sie ihn oft mit Z... in dessen Haushalt.
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