OLG Dresden - Beschluss vom 27.02.2003
10 UF 760/02
Normen:
BGB § 1674 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1038
OLGReport-Dresden 2003, 264
Vorinstanzen:
AG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 304 F 1277/02

Entzug der elterlichen Sorge bei Inhaftierung der allein sorgeberechtigten Mutter

OLG Dresden, Beschluss vom 27.02.2003 - Aktenzeichen 10 UF 760/02

DRsp Nr. 2004/9065

Entzug der elterlichen Sorge bei Inhaftierung der allein sorgeberechtigten Mutter

Eine langfristige Inhaftierung der allein sorgeberechtigten Mutter reicht nicht aus, um dieser das Sorgerecht zu entziehen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist vielmehr festzustellen, dass die elterliche Sorge der Mutter ruht und dem Kind ein Vormund zu bestellen.

Normenkette:

BGB § 1674 ;

Gründe:

I.

Die Beschwerdeführerin ist die Mutter des betroffenen Kindes Vxxxxxxx Hxx, geboren am xxxxxxxxxxxxx. Sie wendet sich gegen den Entzug des Sorgerechts.